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Eventverleih-Paderborn
Luther Veranstaltungen
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§ 4 Besondere Nutzungsbedingungen
Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.

Quelle:



Allgemeine Vertragsbedingungen der Fa. Eventverleih Paderborn - Luther Veranstaltungen

§ 1. Vertragsabschluss
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen. Andere Absprachen gelten nur, wenn sie durch Eventverleih Paderborn schriftlich bestätigt werden. Gleiches gilt auch für mündlich erteilte Aufträge.

§ 2. Preise
Alle Angebote sind unverbindlich. Die angegebenen Mietpreise sind Abholpreise. Sie beziehen sich auf die jeweils gültige Preisliste und auf eine Mietdauer von max. drei Tagen. Sie verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Lieferung/Abholung durch Eventverleih Paderborn fallen zusätzlich Fahrtkosten an. Diese richten sich nach dem Transportvolumen und der Fahrtstrecke.
Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Zeit vermietet. Sollte es zum vereinbarten Rückgabetermin nicht wieder zur Verfügung stehen, ist Eventverleih Paderborn berechtigt, weitere Miete zu berechnen.

§ 3. Anlieferung / Abholung
Bei Anlieferung durch Eventverleih Paderborn hat der Mieter oder ein durch ihn Bevollmächtigter zum vereinbarten Termin vor Ort den Empfang der Ware zu quittieren. Er hat geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung oder sonstige Beeinträchtigungen des Mietgutes zu treffen.
Bei Abholung durch den Mieter muss dieser die Bestellung sofort auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Das Mietgut muss vorschriftsmäßig transportiert werden.

§ 4. Rückgabe
Am Ende der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet zum vereinbarten Termin das Mietgut, genauso wie es angeliefert wurde, abholfertig bereitzustellen. Bei nicht erfolgter Reinigung kann Eventverleih Paderborn diese in Rechnung stellen. Eine Reinigung durch Eventverleih Paderborn kann vorher vereinbart werden.
Sind Gegenstände bei Rückgabe nicht mehr gebrauchsfähig oder werden sie überhaupt nicht zurückgegeben, so wird bei Geschirr, Gläsern und Besteck jeweils der Neuwert, bei anderen Artikeln der Wiederbeschaffungswert berechnet.

§ 5. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist bei Übergabe des Mietgutes an den Mieter sofort ohne Abzug fällig.
Bei ev. Nachberechnungen wegen Beschädigungen oder Verlust von Mietgut ist der Mieter zur Aufrechnung oder Zurückhaltung von fälligen Zahlungen nur berechtigt, wenn Eventverleih Paderborn ausdrücklich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 6. Stornierungsbedingungen:
· 50 % der Gesamtsumme bis 6 Monate vor der Veranstaltung
· 80 % der Gesamtsumme bis 6 Wochen vor der Veranstaltung
· 90 % der Gesamtsumme ab 6 Wochen vor der Veranstaltung

§ 7. Gewährleistung
Beim Empfang des Mietgutes hat der Mieter dieses zu kontrollieren und Beanstandungen unverzüglich noch am Liefertag zu melden. In diesem Fall hat er Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. Nach Ablauf der Mietzeit wird eine Reklamation nicht mehr anerkannt. Eine Verweigerung der Abnahme des Mietgutes wegen unerheblicher Mängel wird nicht anerkannt.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den Kunden nur möglich, wenn eine Verzögerung der Leistung oder Unmöglichkeit von Eventverleih Paderborn zu vertreten ist.

§ 8. Versicherung
Das Mietgut ist nicht versichert. Für alle Schäden an den gemieteten Gegenständen oder durch von Gegenständen ausgehenden Gefahren haftet der Mieter. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt.

§ 9. Schriftform
Rücktritt, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Eventverleih Paderborn.

§ 10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist das Amts- bzw. Landgericht Paderborn.

§ 11. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiermit die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, sie durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.


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